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Hypothek

Eine Hypothek ist in Deutschland ein beschränktes und dingliches Recht an einem Grundstück. Sie erlaubt dem Hypothekengläubiger sich aus dem betreffenden Grundstück nach dessen Verwertung zu befriedigen, wenn eine bestehende Forderung fällig gestellt wird und der Schuldner nicht zahlen kann. Nach dem deutschen Sachenrecht zählt die Hypothek somit zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek daher auch als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Eine Hypothek kann am Eigentum an einem Grundstück, am Erbbraurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum. Der Inhaber der Hypothek kann, um die festgelegte Geldsumme zu erhalten, die Substanz und Nutzung des Grundstücks durch die Zwangsvollstreckung vornehmen. Verhindern kann der Schuldner dies nur durch die Zahlung der Geldsumme an den Gläubiger. Somit gilt ein Grundstück, dass durch eine Hypothek belastet ist, grundsätzlich als verpfändet. Grundstücke kann man grundsätzlich mit mehreren Hypotheken belasten. Hierbei wird eine bestimmte Rangfolge festgelegt, nach der die Hypothekengläubiger dann befriedigt werden. Allerdings ist die Hypothek in der Praxis immer weniger zu finden. Alternativ hat sich die Grundschuld mehr etabliert. Heute sind weniger als 20% der Belastungen von Grundstücken in Form einer Hypothek zu finden. Damit eine Hypothek auf ein haus aufgenommen werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass eine persönliche Forderung besteht. Diese muss auf die Zahlung von Geld lauten. Meist ist es hierbei eine Darlehensforderung, was aber nicht unbedingt der Fall sein muss. Somit können alle anderen persönlichen Geldforderungen aus Verträgen oder Schadensersatzansprüchen durch eine Hypothek gesichert werden. Unterschieden werden von den Banken drei Vertragsverhältnisse: den Darlehensvertrag, die dingliche Einigung und die Sicherungsabrede.