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Hypothek
Eine Hypothek ist in Deutschland ein beschränktes und dingliches Recht an einem
Grundstück. Sie erlaubt dem Hypothekengläubiger sich aus dem betreffenden Grundstück
nach dessen Verwertung zu befriedigen, wenn eine bestehende Forderung fällig gestellt wird
und der Schuldner nicht zahlen kann. Nach dem deutschen Sachenrecht zählt die Hypothek
somit zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek daher auch als
Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Eine Hypothek kann am Eigentum an einem
Grundstück, am Erbbraurecht, am Wohnungseigentum oder am Gebäudeeigentum. Der
Inhaber der Hypothek kann, um die festgelegte Geldsumme zu erhalten, die Substanz und
Nutzung des Grundstücks durch die Zwangsvollstreckung vornehmen. Verhindern kann der
Schuldner dies nur durch die Zahlung der Geldsumme an den Gläubiger. Somit gilt ein
Grundstück, dass durch eine Hypothek belastet ist, grundsätzlich als verpfändet. Grundstücke
kann man grundsätzlich mit mehreren Hypotheken belasten. Hierbei wird eine bestimmte
Rangfolge festgelegt, nach der die Hypothekengläubiger dann befriedigt werden. Allerdings
ist die Hypothek in der Praxis immer weniger zu finden. Alternativ hat sich die Grundschuld
mehr etabliert. Heute sind weniger als 20% der Belastungen von Grundstücken in Form einer
Hypothek zu finden. Damit eine Hypothek auf ein haus aufgenommen werden kann, ist es
zwingend erforderlich, dass eine persönliche Forderung besteht. Diese muss auf die Zahlung
von Geld lauten. Meist ist es hierbei eine Darlehensforderung, was aber nicht unbedingt der
Fall sein muss. Somit können alle anderen persönlichen Geldforderungen aus Verträgen oder
Schadensersatzansprüchen durch eine Hypothek gesichert werden. Unterschieden werden von
den Banken drei Vertragsverhältnisse: den Darlehensvertrag, die dingliche Einigung und die
Sicherungsabrede.